Testzentren von RV Wanderlust/Schützenverein Methler und Kaiserau-Apotheke haben nichts mit dubiosen Testzentren gemein

Die negative Berichterstattung über dubios arbeitende und abrechnende Testzentren in den Medien ist ein Schlag ins Gesicht für alle, die sich rechtschaffen um das Wohl der Menschen kümmern. Zu dieser Einschätzung kommen Margarete Tautges, Apothekerin und Inhaberin der Kaiserau-Apotheke und Manfred Chytralla, der das Testzentrum der beiden Traditionsvereine RV Wanderlust und Schützenverein Methler in Methlers Dorfkern ins Leben gerufen hat.

Chytralla wies bereits mit seinem Zwischenbericht ans Gesundheitsamt Unna vom 18. April auf einige Merkwürdigkeiten hin. Diese wurden ihm von Kunden anderer Testzentren in anderen Städten mitgeteilt.

Es ging u.a. darum, dass in anderen Testzentren bei mehreren Tausend durchgeführten Tests noch keine positiven Befunde herausgefiltert wurden. Im Vereinsheimtestzentrum wurden inzwischen 16 positiv an Corona infizierte Personen entdeckt, von denen nahezu 90 % im folgenden PCR-Test bestätigt wurden. Bei manchen dubiosen Testzentren wurden bei angeblich fünfstelligen Tests nicht ein positiver Test festgestellt. Leicht zu begründen, meint Chytralla, denn bei einem positiven Schnelltest wird nämlich eine Überprüfungs- und Nachverfolgungsmaschinerie in Gang gesetzt, die für die dubiosen Teststellen ein unkalkulierbares Risiko darstellen.

Für Chytralla und Tautges sind die Ergebnisse der Recherchen von den Medien klar nachvollziehbar. Während die beiden heimischen Teststellen lediglich die Selbstkosten der Testkits in Höhe von 3 – 4 € (je nach Kaufdatum) zur Erstattung einreichen, kommen offensichtlich bei den Teststellen mit einer unredlichen Einstellung die Höchstbeträge von 6 € zur Abrechnung, obwohl diese Sachkosten gar nicht entstanden sind.

Aber auch die Anzahl der durchgeführten und abgerechneten Tests wird mit den Daten der Testlingen von den heimischen Teststellen exakt dokumentiert. Die im Vorfeld eingeholten Daten werden minutiös erfasst und datenschutzsicher archiviert. Diese können also jederzeit gegenüber prüfenden Stellen belegt werden.

Wie man hört werden in der Nachbarstadt die Testergebnisbögen von den Getesteten selbst ausgefüllt und lediglich das Testergebnis von der Teststelle eingetragen und dem Betreffenden mitgegeben, so dass der Teststelle dann kein Dokument zur Prüfung mehr vorliegt. Es werden nur die Anzahl der Getesteten gestrichelt.

Es kam auch vor, dass die Testwilligen sich beispielsweise im Vereinstestzentrum von Wanderlust und Schützenverein Methler darüber wunderten, dass lediglich ein Vorzeigen des Personalausweises nicht zum Testen ausreichte. Andernorts, so berichteten man den Helfern, sei eine Bekanntgabe von personenbezogenen Daten nicht notwendig.

Bei der Dokumentation der Tests und Erfassung in das Abrechnungssystem werden bei den heimischen Testzentren die buchhaltungstechnischen- und kaufmännischen Grundsätze durch die Einhaltung des Vier- bzw. Sechsaugenprinzips angewandt und eingehalten. Ebenso erfolgt die Abrechnung mit der KVWL nach deren Vorgaben. Die Aufbewahrung der zahlungsbegründenden Unterlagen werden zusammen mit den erfassten Teilnehmerdaten tageweise in Ordnern (s. beigefügte Bild der Ordner vom Vereinstestzentrum) abgelegt und bis 31.12.2024 zur Prüfung aufbewahrt.

Im Übrigen, so Chytralla und Tautges, können sich die am Ort ansässigen Teststellen wegen des Gesichtsverlustes gar keine Unredlichkeiten erlauben. Sie hoffen auf eine baldige Prüfung, so dass es den unredlich arbeitenden Teststellen nicht ermöglicht wird, Daten z. B. aus Telefonbüchern zu erfinden.